Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP): Beteiligungsverfahren Dezember 2020

Derzeit stellt der Landkreis Holzminden sein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) neu auf und beginnt am 22.12.2020 das erneute öffentliche Beteiligungsverfahren.

Das Verfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG).

Das RROP stellt die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Land­kreises Holzminden dar. Zusammen mit dem Landesraumordnungsprogramm bildet das RROP die Grundlage zur Beurteilung und Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen. Soziale, ökologische und wirtschaftliche Belange werden dabei gleichermaßen berücksichtigt. Die strategischen Festlegungen des RROP betreffen die Entwicklung des Gesamtraumes, der Siedlungsstruktur, des Freiraumes und der technischen Infrastrukturen (Verkehr, Energie etc.).

Zu den Unterlagen des RROP-Entwurfs gehören

  • die Beschreibende Darstellung (Festlegungen in Textform),
  • die Zeichnerische Darstellung (Festlegungen in einer Karte),
  • die Begründung,
  • der Umweltbericht,
  • Leitlinien, die dem RROP-Entwurf zur Grunde liegen sowie
  • ein Gutachten zur Kulturlandschaft, ein ornithologisches Gutachten zur Windenergienutzung und ein Gutachten zur Windenergienutzung in Landschaftsschutzgebieten.

Die Unterlagen sind im Internet bereit gestellt unter

https://www.landkreis-holzminden.de/rrop-entwurf.

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können Stellungnahmen

bis einschließlich Freitag, 26. Februar 2021

in schriftlicher oder elektronischer Form abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben werden und nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, bleiben nach § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 5 NROG unberücksichtigt. Dies hat keinen Einfluss auf gerichtliche Rechtschutzmöglichkeiten.

Bereits im Beteiligungsportal des Landkreises Holzminden angemeldetet TÖBs sind zusätzlich per eMail informiert worden.

Um das Verfahren schnell und effizient bearbeiten zu können, bitten wir darum, die Stellungnahme über diese Internetseite online abzugeben.

Sie finden die Unterlagen als pdf-Dateien unter dem Reiter „Verfahren". Die Zeichnerische Darstellung können Sie zusätzlich unter dem Reiter „Karte" einsehen.

Eine Stellungnahme können Sie unter "meine Anmerkungen" abgeben. Hierzu müssen Sie sich auf der Startseite von ePart anmelden.

  • Hier können Sie einfache Skizzen zur Zeichnerischen Darstellung erstellen und hierzu Hinweise geben. Sie können auch eine Datei anhängen.
  • Die Texte der Festlegungen werden kapitelweise dargestellt. Sie können zu den einzelnen Kapiteln Stellungnahmen abgeben. Auch hier besteht die Möglichkeit Anhänge hinzuzufügen.
  • Wenn Sie generelle Stellungnahmen zum RROP-Entwurf abgeben wollen, benutzen Sie die Seite „Freie Anmerkung". Auch hier können Sie Anhänge hinzfügen.
  • Ihre einzelnen Stellungnahmen werden gesammelt und können dann unter „Stellungnahme erstellen" kontrolliert und abgeschickt werden.

Alternativ zur Abgabe über das Beteiligunsportal ePart können Stellungnahmen in schriftlicher oder elektronischer Form beim Landkreis Holzminden abgegeben werden.

Weiter Informationen zum Verfahren finden Sie unter der Internetseite www.landkreis-holzminden.de/rrop.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Karwasz

 

LANDKREIS HOLZMINDEN
Der Landrat
Kreisentwicklung/Wirtschaftsförderung
Bgm.-Schrader-Str. 24 | 37603 Holzminden
Internet: www.landkreis-holzminden.de
Mail: regionalplanung@landkreis-holzminden.de
Tel.: +49-5531/707-179 | Fax: +49-5531/707-6340

 

Ansprechpartner

Weitere Informationen

Landkreis Holzminden
Kreisentwicklung/ Wirtschaftsförderung
Regionalplanung
Bgm.-Schrader-Str. 24
37603 Holzminden

eMail: regionalplanung@landkreis-holzminden.de
www.landkreis-holzminden.de/rrop

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Frau Schubert, Tel:   05531 - 707-340
Herr Karwasz, Tel:    05531 - 707-179